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Kündigung der Mitgliedschaft

Die DLRG führt kein zentrales Register und daher kann der Bezirk Gelsenkirchen auch keine Kündigungen von Mitgliedschaften in den Ortsgruppen annehmen oder bestätigen. 

Bitte wende dich an die Ortsgruppe, bei der du Mitglied bist. In Gelsenkirchen sind dies die folgenden Ortsgruppen:

DLRG OG Gelsenkirchen-Buer e. V.

DLRG OG Gelsenkirchen-Horst e. V.

DLRG OG Gelsenkirchen-Mitte e. V.

In der Regel ist eine Kündigung immer nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bis zum 30. November bei der örtlichen Gliederung eingegangen sein. Bei später eingehenden Kündigungen verlängert sich die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des Folgejahres.

Mitgliedschaft in der Ortsgruppe

Wenn Du Mitglied in der DLRG werden möchtest, dann kannst Du dies bei einer der drei DLRG Ortsgruppe in Gelsenkirchen werden. Die Ortsgruppen sind:

DLRG OG Gelsenkirchen-Buer e. V.

DLRG OG Gelsenkirchen-Horst e. V.

DLRG OG Gelsenkirchen-Mitte e. V.

Die DLRG-Gliederungen vor Ort bieten viele Angebote und Kurse, die sich schwerpunktmäßig stark voneinander unterscheiden können. Nicht jede Gliederung deckt alle Bereiche ab. Entsprechend unterschiedlich gestalten sich auch die Mitgliedsbeiträge und Bedingungen. Die örtlichen Gliederungen haben das Recht, ihre Mitgliedsbeiträge selbst festzusetzen. In der Regel handelt es sich um einen Jahresbeitrag.

Formular zur Mitgliedschaft

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